Funkschein
Funkschein
„Führer von Sportbooten müssen ihre Befähigung zur Teilnahme am mobilen Seefunkdienst ... entsprechend der funktechnischen Ausrüstung des Sportfahrzeuges nachweisen ...". So heißt es inzwischen in der dazugehörigen Verordnung. Damit ist das Funkzeugnis auch behördlicherseits so nötig wie der Sportbootführerschein See. Sobald eine Funkanlage an Bord ist, müssen die Skipper/Innen das dazu nötige Zeugnis haben.
| Termine: | Termine auf Anfrage |
| Kosten: |
Theoriekurs: 195 € |
